Zur Abwechslung mal eine gründerfreundliche Klausel, die in Abwertungskonstellationen relevant wird. Gibt es eine nächste Finanzierungsrunde, egal ob mit einer höheren oder geringeren Bewertung zwingt diese Klausel den Investor, anteilsmäßig an dieser niedrigeren Bewertungsrunde zu den neuen Konditionen teilzunehmen. Damit zeigt der Investor, dass er dem Unternehmen vertraut und auch in schwierigen Zeiten die Treue hält. Nimmt der Investor nicht teil, kann man z.B. die Erlösbeteiligung reduzieren oder einen Beiratssitz opfern – abgesehen von der dann verwässerten Beteiligung.
Die Pay-to-Play Klausel kann aber zum Boomerang werden, wenn der Investor die Herbeiführung in der Hand hat, um sich mit einer niedrigen Bewertung viele Anteile zu sichern. Hier geht es wieder um die zweite wichtige Größe im Investorenspiel, die Kontrolle. Wer das Sagen im Unternehmen hat, bestimmt sich danach, wer solche wichtigen Ereignisse wie Investments und Verkäufe bestimmt.
Das war Teil 3 der Term Sheet Klauseln zu Rendite. Hier geht es zu #4 – Verwässerungsschutz.
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