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GmbH gründen Kosten: Was kostet es? Wie kann ich Steuern sparen?

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GmbH gründen Kosten: Wie Sie GmbH Steuern sparen

Der BFH hat am 11.11.2015 – R 8/15 zum Thema „GmbH gründen Kosten“ entschieden. Das Urteil behandelt den Abzug von Versteuer für die Kosten einer Gründung.

Übersicht über GmbH Gründungskosten

Nachfolgend geht es um GmbH-Gründungskosten. Einen Beitrag zu Gründungskosten einer UG finden Sie hier.

Was für GmbH Gründung Kosten fallen immer an?

Um bestimmte Ausgaben kommt keine Gesellschaft herum. Dies sind die Gebühren für die Anmeldung des Gewerbes, die Kosten für den Notar und die 150 Euro Gebühr für das Handelsregister. Eine GmbH ist automatisch ein Gewerbe. Sie muss sich daher bei ihrem Gewerbeamt anmelden. Die Kosten dafür sind relativ gering. Sie variieren je nach Behörde und Standort.

Beim GmbH gründen kosten die Notargebühren je nach der Höhe des Stammkapitals sowie der Anzahl der Gründer und Geschäftsführer. Gründer können sie senken, indem sie oder ihre Anwälte manche Aufgaben des Notars übernehmen. Bei 25.000 Euro Stammkapital liegen die Gebühren des Notars damit zwischen 600 und 1.000 Euro.

Welche Kosten Gründung GmbH fallen in der Regel an?

Gründungskosten mit Anwalt sparen

Ab 2 Personen oder bei der (geplanten) Beteiligung eines Investors kommt kaum ein Gründer ohne Anwalt aus. Ein guter Anwalt entwirft alle Unterlagen für die Gründung. So hat auch der Notar weniger zu tun.

So kann ein Gründer ordentlich Gebühren sparen. Zum einen, wenn sein Anwalt und nicht der Notar z.B. den Beschluss der Bestellung der Geschäftsführer entwirft. Zum anderen, wenn der Notar nicht die Einzahlung des Stammkapitals prüfen muss. Für nur wenige hundert Euro finden Gründer spezialisierte Anwälte. Durch die geringeren Gebühren für den Notar holt man schon fast die Kosten für den Anwalt wieder herein.

Weitere Kosten GmbH Gründung

Hinzu kommen beim GmbH gründen Kosten für Unternehmens- und Steuerberater. Auch kann ein Gründer schon vorab Investitionen in Betriebsmittel der späteren GmbH tätigen. Genau das spielt beim Urteil des BFH eine Rolle.

Übersicht über GmbH Steuern

Ertragssteuern: Körperschaftssteuer und Betriebsausgaben

Geklärt sind die Folgen zu Ertragssteuern bei GmbHs. Sie führen diese über die Körperschaftssteuer ab. Die GmbH kann anteilig ihre Kosten der Gründung übernehmen. Diese kann sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen, soweit dies in der Satzung der GmbH festgelegt ist. Die Klausel zu den Gründungskosten ist aber rechtswidrig, wenn sie der Gesellschaft zu hohe Ausgaben aufbürdet. Denn dann ist das Stammkapital, also die Haftungsmasse der GmbH gefährdet. Die Gerichte und die Handelsregister akzeptieren Klauseln, die beim GmbH gründen Kosten von bis zu 2.500 Euro der GmbH selbst aufbürden. Alles weitere müssen die Gesellschafter anteilig übernehmen. Schon so früh lohnt sich damit eine rechtssichere Satzung finanziell.

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Schwieriger wird es mit der Umsatzsteuer (USt) oder auch aus Sicht der Verbraucher „Mehrwertsteuer“. Die Rechnungen von Notaren und Anwälten enthalten sie zum Beispiel. Die Anmeldung des Gewerbes oder die Gebühren für das Handelsregister sind dagegen frei von USt.

Natürlich ist die GmbH steuerpflichtig als Unternehmer. Sie kann sie als Vorsteuer abziehen. Vorsteuer deshalb, weil sie sie vorab zahlt, aber dann vom Finanzamt zurück bekommt. Dies geschieht in der USt-Erklärung. Schon deshalb sollte man nicht zur Regel für Kleinunternehmer optieren.

Jedoch hat eine GmbH unmittelbar nach ihrer Gründung meist noch keine Umsatzsteuer-ID. Die Finanzämter akzeptieren auch nur im Monat der Anmeldung zur USt eine „rückwirkende“ Geltendmachung. Nur ab dann kann damit die GmbH Vorsteuer in Höhe von meist 19% ziehen.

Entscheidung des BFH

Was passiert nun mit den Kosten Gründung GmbH, die die GmbH nicht übernehmen kann und die der Gründer schon vor der Gründung getätigt hat? Hiermit hat sich das BFH beschäftigt. Ein Solo-Gründer einer GmbH wollte Kosten für die Beratung für sein geplantes Unternehmen von der USt abziehen. Zur Gründung kam es aber nie.

Das dürfen aber nur Unternehmen. Wer eine Gesellschaft gründet oder eine Beteiligung erwirbt, ist für das Gesetz noch lange kein Unternehmer. Er erzielt nämlich dadurch nicht nachhaltig Einnahmen. Dividenden sind nur Ausfluss seines Eigentums. Gewinne ergeben sich vielleicht erst mit dem Verkauf der Anteile. So gesehen ist der Käufer oder Gründer eines Unternehmens nicht anders zu beurteilen als der Käufer eines Autos oder von Brötchen.

EuGH lässt Vorsteuerabzug von Vorgründungsgesellschaft zu

Allerdings hatte der EuGH den Abzug von Vorsteuer einer Vorgründungsgesellschaft anerkannt. Dies sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Sie bezwecken eine spätere Gründung und werden dazu schon geschäftlich tätig. Im Fall des EuGH hatten die Gesellschafter schon Vermögen gekauft, was sie schließlich nach Gründung der Gesellschaft übertragen wollten.

BFH erkennt nur Umsätze auf Investitionsgüter an

Für den BFH aber war der Gründer kein Unternehmer. Worin lag der Unterschied? Egal war, dass der Gründer alleine und keine Gesellschaft war. Auch egal, dass es tatsächlich gar nicht zur Gründung kam. Der BFH schaut einzig auf die Ausgaben. Zum Abzug von Vorsteuer lässt er nur Aufwand für Investitionen zu, die später auf die GmbH übertragen werden sollen. Dies war aber bei den Beratungsleistungen nicht möglich. Die GmbH würde keine Assets dadurch erhalten.

Das heißt nicht, dass Ausgaben für Dienste immer ausscheiden. Zum Beispiel kann man die Provision eines Maklers für einen Grundstückskauf geltend machen, wenn das Grundstück später auf die GmbH übergehen soll. Denn dieser „Umsatz“ bezieht sich auf ein Investitionsgut der späteren Gesellschaft. Es kommt also darauf an, ob man schon vorab in Vermögen investiert, das die GmbH später nutzen kann. Nur damit untrennbar verbundene Kosten qualifizieren einen Gründer zu einem Unternehmer. Beratungskosten hingegen werden nur dem Gründer gegenüber erbracht.

Gründungsvehikel UG (haftungsbeschränkt) als Lösung

Wir sehen also: Wollen Sie eine GmbH gründen kosten die Gebühren mehr, denn Sie sind meist kein Unternehmer. Sie „erwerben“ nur ein Unternehmen. Eine elegante Lösung bietet aber das Vehikel für Gründer. Jeder Gesellschafter kann eine eigene UG nach Musterprotokoll gründen. Darin wird er einziger Gesellschafter und Geschäftsführer. UGs sind aber wie GmbHs automatisch Unternehmen. Sie sind damit gegenüber der Privatperson privilegiert. Denn sie können so ihre gesamte gezahlte Umsatzsteuer stets abziehen. Kosten Gründung GmbH oder der UG mehr? Das lässt sich beim Musterprotokoll eindeutig beantworten. Dort ist die UG Gründung günstiger als die einer GmbH. Das Vehikel kann dann alle Investments für das spätere Unternehmen schon vor dessen Gründung tätigen. Und die Umsatzsteuer abziehen. Eines von vielen Vorteilen eines Vehikels für Gründer.

 

 

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