Hier sollte man offen, transparent und professionell dem Investor offen legen, was ihn beruhigt. Paranoid sollte man nur sein, wenn man keine hehren Absichten beim Investor vermutet, z.B. vor einer feindlichen Übernahme. Ansonsten hat ein Investor – zumindest nach seinem Commitment – jedes Recht, über die Abläufe im Unternehmen Bescheid zu wissen.
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