I. Grundsätzliches
– es gibt Industry Standards (NVCA, EVCA)
– auf wenige Klauseln stürzen: Kontrolle + Valuation
– sich mit wesentlichen Klauseln vertraut machen
II. Muster für kurzes Finanzierungsziel (4-12M) mit Biz Angels
Quelle: Mus Musings 1, 2, 3, 4
– keine Meilensteine
– statt Vesting: GF-Verträge mit langer Mindestlaufzeit
– statt LockUp für die Gründeranteile, Verwässerungsschutz, Erlösvorzug oder drag along: Put Option für Investoren, aber nur bis zur nächsten Finanzierungsrunde
III. Einzelne Klauseln
1. Tag along
– meist nachrangig zu VorkaufsR, d.h. keiner will zum Preis kaufen –> nur in Krisenzeiten eingesetzt, d.h. am besten nicht vereinbart
– “entsprechendes” Mitverkaufsrecht = pro rata für alle
– Sonderrechte = preference + Exklusivität
2. Schutz vor zahlungsweigerndem Investor
Investor hat Stammkapital + Zuzahlung zu leisten. Falls er Stammkapital bezahlt, aber Zuzahlung nicht, ist er Anteilseigner und nur über Klagen rauszubekommen.
In Beteiligungsvertrag und Satzung folgende Einziehungsklausel einbauen:
Für den Fall, dass der Investor die nach Ziffer (…) vorgesehene Zuzahlung trotz Aufforderung durch den Gründer und Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist (die „Mahnung“) nicht leistet, können die von ihm gehaltenen Geschäftsanteile an der Gesellschaft gegen Erstattung dafür aufgewendeter Beträge von der Gesellschaft eingezogen werden. Für diesen Fall stimmt der Investor bereits hiermit der Einziehung der betreffenden Geschäftsanteile mit den lfd. Nrn. (…) bis (…) zu. Etwaige Rechte zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs auf die vollständige Zuzahlung sowie der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben unberührt. Durch die Einziehung entfällt nur der Zahlungsanspruch gegen den Investor. Über die Einziehung entscheidet die Gesellschafterversammlung ohne Stimmrecht aus den jeweils einzuziehenden Geschäftsanteilen.
3. Garantien
– Haftungsbegrenzung nach oben auf Höhe des Investments, nach unten Bagatellgrenzen
– nach bestem Wissen!
– evtl Verjährung
Checklist Garantien
- Garantiegegenstand: legal title-Garantien und operative Garantien
- können einzelne Garantien auf Bestes Wissen beschränkt werden
- Garantiegeber: Gründer und Gesellschafter (nur legal title-Garantien)
- Anlagen sorgfältig erstellen
- Haftungsbegrenzung auf Investment (alternativ Ausgleich über Geschäftsanteile) und Bagatellfälle
- Haftungsausschlüsse für möglicherweise bekannte Sachverhalte ausdrücklich aufnehmen
- Verjährung: legal title-Garantien ca. zehn Jahre, im Übigen um drei Jahre
Übersicht Gegenstand der Garantien
- Bilanzen
- Vermögenssituation der Gesellschaft
- Finanzplan
- Betriebsvermögen
- Grundbesitz
- öffentlich-rechtliche und sonstige Gestattungen
- Gewerbliche Schutzrechte
- Softwarelizenzen
- Sonstige für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft notwendigen Rechte
- keine Verletzung von Rechten Dritter
- keine Wettbewerbsverbote gegen die Gesellschaft
- Vertragliche Beziehungen mit Gründern und nahestehenden Personen
- Keine Haftung für Verbindlichkeiten Dritter
- Wesentliche Verträge
- Versicherungen
- Mitarbeiter
- Pensions- und Versorgungsrechte
- Ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb bis zur Durchführung der Finanzierungsrunde
- Auswirkungen des Vertragsschlusses
- Rechtsstreitigkeiten
- Steuern
- Öffentliche Zuschüsse und Finanzhilfen
4. NDA
– Mus und Brad Feld von Venture Deals raten davon ab
Checklist NDA
- Definition der als vertraulich zu behandelnden Informationen:
- Alle Informationen?
- Nur jene, die auf besonderem Wege oder in besonderer Form übermittelt wurden?
- Ausnahmen von der Vertraulichkeit, insbesondere
- bei der Weitergabe innerhalb des StartUps, an Banken und Berater (insbesondere solche, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte)
- bei öffentlich zugänglichen Informationen
- bei gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung zur Offenlegung
- Laufzeit: Alles zwischen zwölf und 36 Monaten erscheint mir, üblich zu sein.
- Herausgabe der empfangenen Daten nach Ablauf der Vertragslaufzeit, nicht jedoch von selbst entwickelten Daten, Unterlagen usw.
- Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung: Geschmackssache. Ich halte nichts davon.
5. Vetorechte
EVCA empfiehlt Vetorechte für:
- wesentliche Geschäftsentwicklungen (z.B. Investitionsvorhaben, Kapitalerhöhungen)
- Änderungen der Finanzierungsstruktur
- Changes of Control, An- und Verkauf von Geschäftsanteilen der Gesellschaft durch Gesellschafter
- Aufstellen eines neuen Business Plans
- Auswechslung von Schlüsselpersonen der Gesellschaft oder Änderungen ihrer Bezüge
- wesentliche Änderungen des Geschäftsbetriebs.